Impressum
taska grafik egger & hofbauer OG
Färbergass 6, 8010 Graz
t +43(0)316 890488
f +43(0)316 890488-15
office@taska.at
FN 244988 b, Handelsgericht Graz
AGBS
1/ Geltung, Vertragsabschluss
1.1/
Die taska Grafik Egger&Hofbauer OG erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
1.2/ Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende
Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der
Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3/ Allfällige
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines
besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es
nicht.
1.4/ Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5/ Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2/ Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1/
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen
Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen
Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des
vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages
Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2/ Alle Leistungen der Agentur
(insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom
Kunden zu überprüfen und beim Kunden freizugeben.
2.3/ Der Kunde wird
der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und
Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung
erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für
die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst
während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt
den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner
unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von
der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4/ Der
Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages
zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige
Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die
Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die
Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so
hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter
entstehen.
3/ Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1/
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen
Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen
und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2/
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt
entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber
auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig
auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche
fachliche Qualifikation verfügt.
3.3/ Soweit die Agentur notwendige
oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
4/ Termine
4.1/
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht
ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und
unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich
festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2/
Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie
nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere
unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse,
ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des
Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche
Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die
Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3/ Befindet sich
die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten,
nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen
gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche
des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen,
ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5/ Vorzeitige Auflösung
5.1/
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit
sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz
schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines
fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)
berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und
dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor
Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das
Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder
ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine
Zahlungen einstellt.
5.2/ Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus
wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz
schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung
des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag
verstößt.
6/ Honorar
6.1/ Wenn nichts anderes
vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede
einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab
einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 10.000,–, oder
solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die
Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu
erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2/ Das Honorar versteht
sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten
Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen
Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.3/
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der
Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4/
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist,
dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich
veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden
auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom
Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach
diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig
kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine
Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht
erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom
Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5/ Für alle Arbeiten der
Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur
Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt.
Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der
Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten
keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und
sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur
zurückzustellen.
7/ Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1/
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung
fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen
schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts
einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2/
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in
der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich
der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls
die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines
Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt.
7.3/ Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die
Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener
Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig
stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen
bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die
Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall
der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen
das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld
zu fordern (Terminverlust).
7.4/ Der Kunde ist nicht berechtigt, mit
eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer
die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt
oder gerichtlich festgestellt.
8/ Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1/
Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen
(z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles,
Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im
Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere
bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der
Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den
vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf
der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in
Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an
Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung
der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2/
Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie
insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für
diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur
und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des
Urhebers zulässig.
8.3/ Für die Nutzung von
Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
8.4/ Für die Nutzung von Leistungen der
Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder
gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des
Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Agentur
notwendig.
8.5/ Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1.
Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen
Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf
des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag
vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine
Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8.6/ Der Kunde haftet der Agentur
für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
angemessenen Honorars.
9/ Kennzeichnung
9.1/
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2/
Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen
Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und
insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die
zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10/ Gewährleistung
10.1/
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von
acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel
innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter
Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als
genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung
aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2/ Im Fall berechtigter und
rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung
oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur
wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der
Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der
Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall
stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung
der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3/
Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre
rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet
nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben
oder genehmigt wurden.
10.4/ Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der
Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach
Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird
ausgeschlossen.
11/ Haftung und Produkthaftung
11.1/
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für
Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob
es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen
mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2/ Jegliche
Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur
erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben
werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer
Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar
war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet
die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden
oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat
die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3/
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der
Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe
nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12/ Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der
Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur
die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail,
Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der
Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke
automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der
Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu
Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
13/ Anzuwendendes Recht
Der
Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und
Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden
unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
14/ Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1/
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf
den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten
Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2/ Als Gerichtsstand für
alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird
das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.